BeschreibungDas angebotene Einfamilienhaus befindet sich in wunderschöner Lage in der Herzogstadt Sulzbach Rosenberg.
Das Haus wurde im Jahr 1956 in massiver Bauweise errichtet.
Im Erdgeschoss befinden sich:
1 Wohn und Esszimmer
2 Schlafzimmer
2 Bäder
1 Küche
1 Esszimmer
1 großer Eingangsbereich
Im Dachgeschoss befinden sich:
1 Wohn und Esszimmer
2 Schlafzimmer
1 Küche
1 Bad
Über eine Treppe gelangt man in das ausgebaute geräumige Dachgeschoss.
Lassen sich sich vom Charm dieser Immobilie verzaubern.
Ausstattung7 Zimmer
3 Bäder
1 Küche
1 Kamin
1 große Terrasse
großer Aussenbereich
Parkplatz vor dem Haus
weitere Details zu dieser Immobilie auf Anfrage
LagebeschreibungSulzbach-Rosenberg, ist Anziehungspunkt vieler Touristen, aber auch von Einheimischen aus dem ganzen Landkreis.
Ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot, aber auch eine große Zahl an Shoppingmöglichkeiten und Restaurants begeistern Jung und Alt.
Sulzbach-Rosenberg besitzt eine sehr gute Verkehrsanbindung, denn mit Bus, Bahn und Bundesstrasse, erreichen Sie Ihr Ziel schnell in jede Richtung. Auch alle Geschäfte für den täglichen Bedarf sowie Kindergärten, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Vereine, Ärzte und Krankenhaus sind vorhanden.
SonstigesVereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!
Energieausweiss liegt beim Besichtigungstermin vor.
HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher dem Interessenten, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.