* Die Kontaktdaten für eine Bauanfrage sind bei uns bereits hinterlegt.
* Bebauung laut Bebauungsplan, Mittelfeld I vom 26.09.1979 und der Ergänzung des Textteils vom 21.02.2001
* Entscheidungsträger für die Bauvoranfrage ist die zuständige Baubehörde, die auf Grundlage der eingereichten Unterlagen prüft, ob das Bauvorhaben mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar und damit aus rechtlicher Sicht realisierbar ist.