Dieses Baugrundstück liegt im Hang und hat eine Straßenfront von ca. 12 Metern. Die Grundstücksbreite beträgt ca. 9 Meter. Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden, also Bebauung nach §34 BauGB Laut Auskunft des Bauamtes ist auf der südlichen Seite Grenzbebauung möglich.