BeschreibungDieses Baugrundstück mit einer geplanten Fläche von ca. 725,5 m² bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren individuellen Wohntraum zu verwirklichen.
Das Grundstück entsteht im Rahmen einer Teilung – das angrenzende Bestandsgebäude hat bereits einen neuen Eigentümer gefunden. Die Bebauung richtet sich nach § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung), sodass sich Ihr Neubau harmonisch in das bestehende Wohnumfeld einfügen sollte. In der Nachbarschaft befinden sich überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser mit großzügigen Gärten – beste Voraussetzungen für ein ansprechendes Einfamilienhaus oder eine moderne Wohnlösung.
Das Grundstück ist derzeit noch unbebaut; die finale Vermessung und Teilung erfolgen im Zuge des Verkaufs. Versorgungsleitungen für Wasser, Abwasser, Strom und Telekommunikation liegen in der angrenzenden Straße bzw. im Bereich des Gesamtgrundstücks.
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LagebeschreibungDas Grundstück befindet sich im Stolberger Stadtteil Mausbach, auf der Gressenicher Straße. Mausbach ist bekannt für seine, naturnahe Umgebung bei gleichzeitig guter Anbindung an das Zentrum von Stolberg sowie an die Städte Aachen und Eschweiler.
In unmittelbarer Nähe finden sich Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und Ärzte – alles, was für den täglichen Bedarf notwendig ist. Die Lage besticht außerdem durch ein familienfreundliches Umfeld mit hohem Freizeitwert. Spaziergänge und Fahrradtouren in der umliegenden Natur, beispielsweise durch die Eifel-Ausläufer oder entlang der Vicht, sind jederzeit möglich.
Dank der verkehrsgünstigen Anbindung über die L238 sowie die nahegelegene A4 und A44 sind auch Berufspendler optimal angebunden. Die Region profitiert zudem von ihrer Nähe zum Dreiländereck Deutschland–Belgien–Niederlande.
SonstigesAlle Angaben stammen vom Eigentümer und/oder von Dritten. Eine Überprüfung dieser Angaben wurde nicht vorgenommen.
Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewährleistung/Haftung und schließen diese aus. Vom Ausschluss ausgenommen ist die Haftung für Leib, Leben und Gesundheit. Der Interessent ist verpflichtet, sich selbst von der Richtigkeit der Angaben vor Vertragsabschluss zu überzeugen.
Das gilt auch für alle Beschaffenheitsangaben (wie z. B. Baujahr, Flächenangaben, Grundrisse, Zustand usw.). Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.
Dieses Exposé ist eine Vorinformation. Als Rechtsgrundlage gilt allein der Kaufvertrag.
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Dominic Bongard
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Thomas Jäschke Immobilien