BeschreibungGEWERBEGRUNDSTÜCK in 1A-Lage – St. Veit im Pongau - BAURECHT
Großflächiges, ebenes Gewerbegrundstück ca. 2.980 m2 in verkehrsgünstiger Lage, nur wenige Minuten von der Tauernautobahn A10 entfernt, perfekt an die B311 angebunden.
Highlights:
Voll erschlossen: Aufschliessungsstrasse, Wasser, Kanal und Strom
Keine Anrainerproblematik
Ideal für Logistik, Produktion oder Handwerksbetriebe
AusstattungLageplan und Bebauungsplan erhalten Sie gerne AUF ANFRAGE
LagebeschreibungDas GEWERBEGEBIET St. VEIT IM PONGAU liegt strategisch günstig im Salzburger Pongau, direkt an der Hauptverkehrsader Pinzgauer Straße, die eine schnelle Anbindung an das überregionale Straßennetz bietet. Die Lage zeichnet sich durch eine gute Erreichbarkeit im Talboden aus, was sie attraktiv für Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetriebe macht, die eine zentrale Position in der Region suchen
SonstigesGrundflächenzahl: 0,70
Grundstück: voll aufgeschlossen
Baurecht: mindestens 30 Jahre
Baurechtszins: € 3.758,- / Monat netto zzgl. MWst. (€ 1,30 pro/m2 netto)
indexgesichert
Provision: 3 Bruttomonatsmieten + MwSt.
Kontakt: Monika Winkler | +43 664 44 45 740 | monika.winkler@hadlich.at
Courtagepassus
Wir ersuchen Sie ausdrücklich nicht direkt mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Alle Nebenkosten, z. B. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung. Der Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind (für Käufer- und Verkäuferseite). Die Besichtigung kann nach Vereinbarung mit unserem Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Unsere Exposes und Unterlagen dürfen keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, weiters dürfen diese vor Gericht nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits verwendet werden.