BeschreibungÄlteres Einfamilienhaus in Allach-Untermenzing, Erbpacht bis 15.7.2050 und geht dann gegen Entschädigung an den Erbpachtgeber zurück, 111 m² Wohnfläche, wobei der Freisitz zur Hälfte mit 6,5 m² und der ausgebaute Dachspitz pauschal mit 8 m² eingerechnet wurden.
Monatliche Nebenkosten: 275 Euro für Gas, Wasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer, Müll, Kaminkehrer; Euro 40,42 für die Erbpacht.
Sofern eine Finanzierung in Anspruch genommen wird, muss diese gemäß Erbbaurechtsgesetz bis zum 15.7.2040, also 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtsvertrages vollständig getilgt sein.
AusstattungMauerwerk, gedecktes Satteldach, isolierverglaste Kunststofffenster; Laminat und Teppichböden; einfache Einbauküche; große Garage, überdachter Freisitz.
LagebeschreibungRuhige Wohnlage im Münchner Westen, zur S-Bahnstation "Allach" fährt man mit dem Radl in 6 Minuten, zum Langwieder See in 12 Minuten, ebenso zum Schloss Blutenburg.
SonstigesDurchgeführte Sanierungen/Renovierungen gemäß uns vorliegenden Rechnungen: 1997 neue Fassadenverkleidung an der Westseite (asbestfreie Platten) mit Wärmedämmung + 2019 aufgrund eines Hagelschadens; Dachsanierung 1994; Gasbrenner 2024 (Warmwasser erfolgt über strombefeuerte Boiler, der im Keller für das EG ist zu tauschen, weil defekt); Ausbau des Dachspitzes vermutlich 1992.
Der Keller ist hauptsächlich im Bereich der Waschküche nicht ganz trocken;
Es handelt sich um ein Erbpachtobjekt. Die Laufzeit ist noch 24 Jahre bis zum Oktober 2050.
Die Entschädigung liegt am Ende der Laufzeit bei 2/3 des Gebäudewertes.
*Erbpacht: Bei einer Erbpacht bzw. beim Erbbaurecht erwirbt man ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes (Eigentumswohnung) und pachtet über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum das Grundstück, auf dem sich das Gebäude befindet. Als Erbpachtnehmer wird man nicht Eigentümer des Grundstücks, sondern zahlt über die Vertragslaufdauer eine monatliche Pacht für die Nutzung.
In Deutschland befinden sich derzeit etwa 5 % der Wohngebäude auf Erbbaugrundstücken. Die Erbbaurechtsgrundstücke gehören meist kirchlichen oder karitativen Einrichtungen, Stiftungen oder Brauereien. Ein kleiner Teil ist auch im Besitz von Privatpersonen.
Ein Erbbaurechtsvertrag wird in der Regel für mehrere Jahrzehnte abgeschlossen, meist zwischen 50 und 99 Jahren. Rechtlich gesehen bleibt das Grundstück Eigentum des Erbpachtgebers, während die Immobilie Eigentum des Erbpachtnehmers ist. Im Gegenzug für die Nutzung des Grundstücks erhält der Erbpachtgeber einen Erbbauzins.
Die vorstehenden Angaben basieren auf den Angaben des Eigentümers. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Es gilt der notarielle Kaufvertrag.
Die vorstehenden Angaben basieren auf den Angaben des Eigentümers. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Es gilt