Ost Kreta Sitia Neu gebaute Luxuswohnungen von 50qm bis 102qm
- Kaufpreis:84.000,00 EUR
- Wohnfläche:55 m²
- Zimmer:2
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Immo-ID: 1917170
Anbieter-ID: 2019079-1223
Standort
Adresse der Immobilie
72300 Sitia
Griechenland
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Die Immobilie im Detail
- Kaufpreis:84.000,00 EUR
- Preis(Freitext):BESCHREIBUNG DER HÄUSER 1) 77 m2 großes Haus im Erdgeschoss, mit separatem Eingang. Es besteht aus zwei Schlafzimmern, einem Badezimmer, einer Küche, einem Ess- und Wohnbereich. Balkon 15 m2 und Garten ebenfalls 15 m2. Preis: 122.000 € 2) 70 m2 großes Haus im Erdgeschoss, wie das vorherige. Preis: 112.000 €. 3) 55 m2 großes Haus im ersten Stock, besteht aus einem Schlafzimmer, einem Badezimmer, Küche, Wohn-Essbereich und Balkon. Preis: 87.000 €. 4) 50 m2 großes Haus, ähnlich dem vorherigen. Preis: 84.000 €
- (Außen)-Courtage:2,50% Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
- Wohnfläche (m²):55 m²
- Anzahl der Zimmer:2
- Anzahl der Schlafzimmer:1
- Anzahl der Badezimmer:1
Über diese Immobilie
Beschreibung
Ost Kreta Sitia Neu gebaute Luxuswohnungen von 50qm bis 102qm
Schöne Wohnungen zum Verkauf im neuen Stadtplan von Sitia.
Hervorragende Bauqualität mit sehr gutem Geschmack und Design.
Sehr ruhige Gegend, gute Zufahrt über Asphaltstraße.
Es gibt verschiedene Größen von 50 m2 bis 102 m2.
Schöne Wohnungen zum Verkauf im neuen Stadtplan von Sitia.
Hervorragende Bauqualität mit sehr gutem Geschmack und Design.
Sehr ruhige Gegend, gute Zufahrt über Asphaltstraße.
Es gibt verschiedene Größen von 50 m2 bis 102 m2.
Lagebeschreibung
Sitia ist das bäuerliche Zentrum der durch ausgedehnten Olivenanbau geprägten Region in der Präfektur Lasithi. Touristische Angebote sind vorrangig auf die Hafenpromenade begrenzt, weshalb die Stadt als einer der wenigen größeren Orte auf Kreta ihr typisches Gepräge erhalten konnte. Der auf einer Hochebene über der Stadt gelegene neue internationale Flughafen Sitia, der im Sommer 2004 seiner Bestimmung übergeben werden sollte, wird mittlerweile von vielen europäischen Flughäfen angeflogen.
Zum Krankenhaus und zum neuen internationalen Flughafen "Vitsentsos-Kornaros" sind es nur wenige Autominuten
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Sonstiges
Kaufpreis zuzüglich ca. 9,5% Kaufnebenkosten und 2,50% Courtage Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.
Wir freuen uns darauf Ihnen weitere Informationen über dieses Objekt zu senden oder für Sie eine persönliche, - auf Wunsch deutschsprachige - Besichtigung vor Ort zu organisieren.
Bitte beachten:
Die angegebene Wohnfläche kann stark von deutschen Angaben (Berechnungs-, Wohnflächenverordnung, DIN-Normen) abweichen – unbedingt bei der Besichtigung überprüfen, ob es sich um die tatsächliche Wohnfläche handelt oder ob Nutzflächen mit einberechnet wurden (Keller, Technikraum, Balkon, Terrasse etc.). In Deutschland misst man ein Zimmer von Innenwand zu Innenwand. In Griechenland misst man oft von Außenwand zu Außenwand – die Wände werden also mitgerechnet.
Die Immobilienangebote wurden sorgfältig geprüft und übersetzt. Dennoch können wir keine Gewähr übernehmen. Alle Angaben haben wir vom Auftraggeber erhalten. Einen Zwischen- /verkaufvermietung behält sich unser Auftraggeber / Verkäufer jederzeit ausdrücklich vor.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Widerrufsbedingungen von Immobilien Torsten Bär einzusehen unter:
https://kreta-estate.de/Die-Allgemeinen-Geschaeftsbedingungen
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Bitte beachten:
Die angegebene Wohnfläche kann stark von deutschen Angaben (Berechnungs-, Wohnflächenverordnung, DIN-Normen) abweichen – unbedingt bei der Besichtigung überprüfen, ob es sich um die tatsächliche Wohnfläche handelt oder ob Nutzflächen mit einberechnet wurden (Keller, Technikraum, Balkon, Terrasse etc.). In Deutschland misst man ein Zimmer von Innenwand zu Innenwand. In Griechenland misst man oft von Außenwand zu Außenwand – die Wände werden also mitgerechnet.
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Herr Dip.l Kfm. Torsten Bär
AnschriftKirchenfelder Weg
42327 Wuppertal
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Sitia ist das bäuerliche Zentrum der durch ausgedehnten Olivenanbau geprägten Region in der Präfektur Lasithi. Touristische Angebote sind vorrangig auf die Hafenpromenade begrenzt, weshalb die Stadt als einer der wenigen größeren Orte auf Kreta ihr typisches Gepräge erhalten konnte. Der auf einer Hochebene über der Stadt gelegene neue internationale Flughafen Sitia, der im Sommer 2004 seiner Bestimmung übergeben werden sollte, wird mittlerweile von vielen europäischen Flughäfen angeflogen.
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- Firmenname:
Immobilien Torsten Bär
Anschrift:
Kirchenfelder Weg 12
DE-42327 Wuppertal
Deutschland
Gesetzlicher Vertreter:
Torsten Bär
Aufsichtsbehörde:
Gewerbecenter Wuppertal Ordnungsamt
USt-IdNr.:
DE321713809 - Weitere Details anzeigen...Immobilien Torsten Bär
Torsten Bär
Adresse Kirchenfelder Weg 12
42327 Wuppertal
Deutschland
Telefon +49 173 244 07 04 Email
Homepagehttps://www.kreta.immoGewerbeerlaubnis gem. §34c
GewO wurde erteilt durch Ordnungsamt der Stadt Wuppertal Zuständige Aufsichtsbehörde Zuständige Aufsichtsbehörde: Wuppertal, Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal, gewerbecenter@stadt.wuppertal.de Bemerkung Die für die Torsten Bär Immobilen zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die
Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
Webseite: www.universalschlichtungsstelle.de
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Alle Angebote dieses Anbieters Nachricht schreibenAnbieter Widerrufsrecht & AGBs
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Widerruf und Datenschutz
Inhalt:
Allgemeine Geschäftsbedingungen Torsten Bär Immobilien
Widerrufsbelehrung mit Musterwiderrufsformular
Datenschutz (Erklärung)
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Torsten Bär Immobilien
Kirchenfelder Weg 12, 42327 Wuppertal
Tel. 020589261518 E: ch.tbaer@gmail.com
1. Vorbemerkungen
Die oben genannte Firma (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Firma versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zum Führen eines Maklerbüros zu verfügen.
Diese AGB sind Gegenstand eines mündlichen oder schriftlichen Maklervertrages.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, der unter Beachtung der Bestimmungen des Bestellerprinzips Wohnungssuchender genannt wird.
Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint.
Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
3. Zustandekommen des Maklervertrages
Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass der Makler ein Kaufobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu erkennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an ihn wendet um Leistungen von ihm abzurufen (z.B. Exposé). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zustande.
Im Falle eines Mietobjektes ist, wenn ein Provisionsanspruch gegenüber dem Wohnungssuchenden entstehen soll, ein Suchauftrag des Wohnungssuchenden für das Zustandekommen eines Maklervertrages in Textform erforderlich. Der konkludente Abschluss eines Maklervertrages zwischen einem Wohnungssuchenden und einem Makler ist nicht möglich.
Der Maklervertrag zwischen einem Vermieter und einem Makler kommt mit Erteilung des Auftrages durch den Vermieter und Annahme durch den Makler zustande.
Sollte ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen oder sollten Individualvereinbarungen getroffen worden sein, so haben die darin genannten Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB.
4. Gegenseitige Verpflichtung
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den anderen Vertragspartner bei der Erbringung seiner Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen bestmöglich zu unterstützen, um somit beiden Parteien einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf zu ermöglichen.
5. Vollmacht des Verkäufers
Der Verkäufer erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten als auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung von Rechten, wie sie ihm als Wohnungseigentümer zustehen.
6. Vorkenntnis
Der Kunde erkennt das Angebot des Maklers als ursächlich für den Abschluss des Hauptvertrages an. Ist das angebotene Objekt bereits bekannt, so ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, unter Angabe der Quelle zu widersprechen. Hierzu genügt ein Schreiben, eMail oder Faxbrief an den Makler. Widerspricht der Kunde nicht, so ist es ihm danach verwehrt, sich auf eine Vorkenntnis berufen. Im Falle des Zustandekommens eines Hauptvertrages ist er verpflichtet, die jeweilige Maklerprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten.
7. Verbot der Weitergabe von Informationen
Sämtliche Informationen, die der Kunde vom Makler erhält, sind nur und einzig und allein für ihn bestimmt. Es ist ihm deshalb ausdrücklich untersagt, jedwede Information ohne schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt ein Dritter, dem er die Informationen weitergegeben hat, einen Hauptvertrag mit dem Auftraggeber des Maklers ab, so ist der Kunde verpflichtet, gegenüber dem Makler Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu leisten.
8. Doppeltätigkeit des Maklers
Im Falle dessen, dass es sich um einen zu vermittelnden Kaufvertrag handelt, darf der Makler sowohl für den Verkäufer als auf Käufer provisionspflichtig tätig werden.
Im Falle eines zu vermittelnden Mietvertrages darf der Makler nur entweder für den Vermieter oder nur für den Mieter provisionspflichtig tätig sein.
9. Ersatzgeschäft, Folgegeschäft
Sollte anstelle des ursprünglich angestrebten Geschäftes ein anderer Hauptvertrag über ein anderes Objekt zwischen dem Auftraggeber des Maklers und dem Kunden des Maklers oder ein Zuschlag im Wege der Zwangsversteigerung zu Stande kommen, so ist der Kunde dennoch gegenüber dem Makler zur Zahlung der Provision verpflichtet.
Gleiches gilt, wenn im Zuge des Kontaktes mit dem Auftraggeber des Maklers und dem Maklerkunden innerhalb von 12 Monaten weitere Objekte des Auftraggebers bekannt werden und der Maklerkunde eines oder mehrerer dieser Objekte erwirbt, mietet oder pachtet. Sollte eine Provision mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, so ist dieser in diesem Falle ebenso verpflichtet, die Provision an den Makler zu bezahlen.
Desweiteren gilt diese Regelung, wenn anstatt des Kaufvertrages ein Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt oder umgekehrt.
10. Maklerprovision
Es gilt der im Inserat oder Exposé genannte Provisionssatz. Unsere Provisionen sind verhandelbar. Im Allgemeinen betragen diese…
• bei wohnwirtschaftlichen Mietobjekten: 2,38 Monatsmieten inkl. Mehrwertsteuer, bei Staffelmietverträgen wird als Monatsmiete die durchschnittliche Monatsmiete bezogen auf die Gesamtlaufzeit berechnet
• bei gewerblichen Mietobjekten:
– bei einer Laufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Provision 2 Monatsmieten inkl. Nebenkosten.
– bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren oder unbefristet beträgt die Provision 3 Monatsmieten inkl. Nebenkosten
– bei Vereinbarung von Verlängerungsoptionsrechten erhöht sich die Provision jeweils um eine weitere Monatsmiete inkl. Nebenkosten
• bei Kaufobjekten: 5,95 % des notariellen Verkaufspreises vom Käufer. Sollte der Verkaufspreis bzw. Kaufpreis über 400.000 € liegen, so beträgt die Käuferprovision 4,76 % inkl. Mehrwertsteuer.
• bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten: 1,19% des ermittelten Wertes vom Vorkaufsberechtigten. Der Wert errechnet sich entsprechend aus dem Gesamtkaufpreis zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen
• bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten: 3,57 % vom Übernehmer. Berechnungsgrundlage ist der Wert des Erbbaurechts. Dieser Wert errechnet sich aus den während der Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages fälligen Erbbauzinsen unter Anwendung eine Abzinsungssatzes in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes der EZB
• bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen Gesellschaftsrechten: jeweils 3,57 % des Wertes des zu übertragenden Anteils bzw. der zu übertragenden Anteile vom Übertragenden und vom Übernehmer. Bei der Berechnung des Anteilswertes ist der Wert des Gesellschaftsanteils zugrunde zu legen.
Sollte in einem schriftlichen Maklervertrag eine andere Vergütung vereinbart sein, so gilt diese als vereinbart.
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zu Stande kommt. Die Maklerprovision ist fällig mit Abschluss des Hauptvertrages (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag).
Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten
11. Erstattung von nachgewiesenen Aufwendungen
Sollte der gewünschte Vertragsabschluss nicht zustande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des erteilten Auftrages entstandenen und nachgewiesenen Aufwendungen (zum Beispiel Insertionskosten, Telefonkosten, Fahrtkosten usw.) zu erstatten. Die Erstattung darf jedoch 25% der zu erwartenden Provision nicht überschreiten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
12. Pauschaler Aufwendungsersatz
Dem Makler steht ein pauschaler Aufwendungsersatz in Höhe von 10% der vorgesehenen Gesamtprovision zzgl. Mehrwertsteuer zu, wenn der Auftraggeber trotz vorangegangener Unterlassungsaufforderung weiterhin so schwerwiegend gegen den Vertrag verstößt, dass dem Makler objektiv die Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden. In diesem Falle ist der pauschale Aufwendungsersatz auf 25 € begrenzt.
13. Vertragsstrafe bei Nichtabschluss des Hauptvertrages
Vermittelt der Makler nachweislich einen vertragsbereiten Interessenten und schließt der Auftraggeber mit diesem keinen Hauptvertrag ab, so hat der Auftraggeber dem Makler eine Pauschale von 10% der vereinbarten Provision zu vergüten. Dies gilt nicht beim Auftrag eines Wohnungssuchenden.
14. Provisionsanspruch bei nachträglicher Aufhebung des Hauptvertrages
Der Provisionsanspruch des Maklers entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Hauptvertrag nachträglich aufgehoben oder rückgängig gemacht oder einvernehmlich aufgehoben wird.
15. Rückfrageklausel
Vor Abschluss eines Hauptvertrages verpflichtet sich der Auftraggeber den Makler unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners zu informieren. Damit soll dem Makler die Möglichkeit gegeben werden zu prüfen, ob der Hauptvertrag infolge seiner Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit zustande gekommen ist. Ferner erteilt der Verkäufer auch nach Abschluss des Hauptvertrages dem Makler für die Dauer von 12 Monaten Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch.
16. Haftung, Haftungs
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Immobilienanbieter
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