Bürofläche mit Erweiterungsoption in zentraler Lage
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Immo-ID: 3266422
Anbieter-ID: 1049-129
Standort
Adresse der Immobilie
49828 Neuenhaus (Veldhausen)
Deutschland
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Die genaue Adresse erhalten Sie beim Anbieter.
Die Immobilie im Detail
- Gesamtfläche (m²):1 m²
Über diese Immobilie
Beschreibung
In zentraler Lage von Veldhausen steht diese funktional geschnittene Bürofläche zur Miete zur Verfügung. Die Einheit erstreckt sich über zwei Ebenen und bietet eine durchdachte Aufteilung für unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten.
Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiger Eingangsbereich mit Zugang ins Obergeschoss. Dort stehen Ihnen drei Büroräume, eine separate Küche, ein WC sowie ein geräumiger Besprechungsraum zur Verfügung.
Die Räumlichkeiten bieten trotz des Baujahrs eine solide Grundlage und lassen sich flexibel an Ihre individuellen Anforderungen anpassen - ideal für Unternehmen, die Wert auf eine zentrale Lage und eine praktische Raumstruktur legen.
Stellplätze befinden sich unmittelbar neben dem Gebäude.
Weitere Informationen zu den Mietkonditionen sowie alle Details zur Fläche erhalten Sie gerne im Rahmen einer Besichtigung.
Im Erdgeschoss befindet sich ein großzügiger Eingangsbereich mit Zugang ins Obergeschoss. Dort stehen Ihnen drei Büroräume, eine separate Küche, ein WC sowie ein geräumiger Besprechungsraum zur Verfügung.
Die Räumlichkeiten bieten trotz des Baujahrs eine solide Grundlage und lassen sich flexibel an Ihre individuellen Anforderungen anpassen - ideal für Unternehmen, die Wert auf eine zentrale Lage und eine praktische Raumstruktur legen.
Stellplätze befinden sich unmittelbar neben dem Gebäude.
Weitere Informationen zu den Mietkonditionen sowie alle Details zur Fläche erhalten Sie gerne im Rahmen einer Besichtigung.
Lagebeschreibung
Das Objekt befindet sich in äußerst attraktiver Lage im etablierten Gewerbegebiet in Neuenhaus / Veldhausen. Die verkehrsgünstige Anbindung sowie die gewachsene Infrastruktur machen diesen Standort besonders interessant für Unternehmen unterschiedlichster Branchen.
Das Gewerbegebiet zeichnet sich durch seine zentrale Lage innerhalb der Samtgemeinde Neuenhaus aus und ist sowohl für Kunden als auch für Lieferanten sehr gut erreichbar. Die Nähe zur Bundesstraße B403 sowie die schnelle Anbindung an die niederländische Grenze ermöglichen eine unkomplizierte Erreichbarkeit – auch überregional.
In direkter Umgebung haben sich bereits zahlreiche erfolgreiche Unternehmen angesiedelt, was für eine hohe Standortattraktivität und ein lebendiges, unternehmerisches Umfeld spricht. Gleichzeitig profitieren Nutzer des Standorts von einer guten Sichtbarkeit, großzügigen Verkehrsflächen, die kurze Wege im Arbeitsalltag garantiert.
Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Zahl vorhanden, ebenso wie Versorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Die Kombination aus starker Lage und solider Nachbarschaft macht dieses Objekt zu einem idealen Standort für Lager, Handel oder Dienstleistung.
Das Gewerbegebiet zeichnet sich durch seine zentrale Lage innerhalb der Samtgemeinde Neuenhaus aus und ist sowohl für Kunden als auch für Lieferanten sehr gut erreichbar. Die Nähe zur Bundesstraße B403 sowie die schnelle Anbindung an die niederländische Grenze ermöglichen eine unkomplizierte Erreichbarkeit – auch überregional.
In direkter Umgebung haben sich bereits zahlreiche erfolgreiche Unternehmen angesiedelt, was für eine hohe Standortattraktivität und ein lebendiges, unternehmerisches Umfeld spricht. Gleichzeitig profitieren Nutzer des Standorts von einer guten Sichtbarkeit, großzügigen Verkehrsflächen, die kurze Wege im Arbeitsalltag garantiert.
Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Zahl vorhanden, ebenso wie Versorgungsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Die Kombination aus starker Lage und solider Nachbarschaft macht dieses Objekt zu einem idealen Standort für Lager, Handel oder Dienstleistung.
Sonstiges
Widerrufsbelehrung für Verbraucher:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
RE/MAX Immobilien Grafschaft Bentheim, Veldhausener Str. 34, 49828 Neuenhaus
Tel. 05941 – 98990 0, Fax. 05941 – 98990 29, E-Mail: info@remax-grafschaft.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Sämtliche Angebote sind freibleibend und basieren auf Informationen, die der Eigentümer erteilt hat eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb nicht übernommen werden. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
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Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der in Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
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Ihr Ansprechpartner
Frank grote Hölmann eK
Frau Nele Willering
AnschriftVeldhausener Straße
49828 Neuenhaus
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Homepagewww.remax-grafschaft-bentheim.deRegisternummer HRA-Nr.: 203186 UID-Nummer DE229748504 Registergericht Osnabrück Gewerbeerlaubnis gem. §34c
GewO wurde erteilt durch den Landkreis Grafschaft Bentheim. Zuständige Aufsichtsbehörde Landkreis Grafschaft Bentheim, 48529 Nordhorn Bemerkung Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
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